Diagnose & Behandlung
Querschnittslähmung
Durch Rückenmarksschädigung entstandene Lähmung; man unterscheidet hohe Qu.-Tetraparese (im Bereich der Halswirbelsäule, betroffen obere und untere Extremitäten) sowie Paraparese (Schädigung im Bereich der Brustwirbelsäule) mit Lähmung der unteren Extremitäten; bei inkompletter Lähmung spricht man von Parese, bei kompletter Lähmung von Plegie.
Meist sind sowohl Motorik (Muskelaktivität) als auch Sensibilität betroffen, weiters auch die Funktion der Blasen-und Mastdarmentleerung. Im Gegensatz zu Schädigungen der Nervenbahnen im Bereich der untersten Brust-sowie Lendenwirbelsäule (siehe Caudaläsion) handelt es sich bei Querschnittslähmungen um „spastische Paresen“, mit Steigerung des Muskeltonus sowie der Sehnenreflexe und Auslösbarkeit von Pyramidenzeichen (zB „Babinsky“-Streckung der Grosszehe beim Bestreichen der Fussohle).
Die Ursache ist meist mechanisch (Kompression des Rückenmarks durch Wirbelbrüche, Tumoren, massive Fehlstellungen…), seltener auch durch Gefässchädigung oder entzündlich (multiple Sklerose) bedingt. Die klinische Diagnose einer Querschnittslähmung erfordert die sofortige Fahndung nach Ursache und Lokalisation (Röntgen, Kernspintomogramm); bei Nachweis einer mechanischen Ursache ist die möglichst rasche operative Beseitigung der Einengung des Rückenmarks angezeigt; bei Einengung von hinten die Freilegung von hinten („Laminektomie“), bei Instabilität mit Stabilisierung, bei Einengung von vorne die Freilegung des Rückenmarks nach Resektion des einengenden Wirbelkörpers vom vorderen Zugang, da in diesen Fällen das Rückenmark wie eine „Saite über den Steg“ komprimiert wird, ergänzt durch Wirbelersatz und Stabilisierung mittels Schrauben.
Eine beidseitig komplette Querschnittslähmung gilt nach derzeitigem Kenntnisstand als irreversibel!